Mobilfunk-Vertrag ohne Grundgebühr
Die Grundgebühr ist bei einem normalen Mobilfunkvertrag ein fester Bestandteil. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen im Mobilfunknetz addieren sich, dazu zählen die Telefonate, das Versenden von SMS oder ähnliche Dienste. Das zusammen ist die Rechnungssumme im Monat.
Diese monatlich erhobene Grundgebühr bedeutet für den Anbieter eine sichere monatliche Einnahme von seinen Kunden, die für seine Kalkulation wichtig ist. Die Umsätze des Kunden sind in diesem Zusammenhang eigentlich nicht relevant. Eine Refinanzierung dieser Kosten erfolgt für den Anbieter durch die Einnahmen aus dem Laufzeitvertrag. Auch Laufzeitverträge ohne Grundgebühr werden angeboten. Hier können, je nach genauer Auslegung und Anbieter, verschiedene Tarif-Modelle in Frage kommen.
Allgemein ist ein Laufzeitvertrag ohne Grundgebühr ein spezieller Handytarif, bei dem keine gesondert ausgewiesene Grundgebühr enthalten ist. Derartige Handyverträge haben erhöhte Taktpreise. Die Gesprächspreise werden dadurch aber teurer. Die Grundgebühr wird bei diesem Tarif schließlich auf die Gesprächsgebühren umgelegt.
Möglicherweise bietet ein solcher Tarif eine kostensparende Möglichkeit. Wenn monatlich immer nur wenige Gespräche geführt werden.
Die Auswahl zwischen einem Tarif mit oder ohne die Grundgebühr kann man anhand einiger Punkte ziemlich sicher treffen. Wie lange telefoniert man jeden Monat und ist diese Zeit fast jeden Monat ungefähr gleich? Die Addition aller Telefonate, die man auf alten Rechnungen finden kann, zeigen den monatlichen Bedarf an. Überprüfen Sie einige zurückliegende Mobilfunkrechnungen, damit Sie wissen, ob Ihr monatlicher Bedarf starken Änderungen unterliegt. Haben Sie festgestellt, dass sich Ihr Bedarf jeden Monat ändert, wäre ein Handyvertrag mit Grundgebühr dann besser, wenn der monatliche Gesprächsbedarf ständig Änderungen unterliegt. Mit einem der im Internet nutzbaren Tarifrechner lässt sich überprüfen, ob ein Mobilfunkvertrag ohne Grundgebühr die bessere Lösung beim Verttragsabschluss ist. Wenn Sie bei diesem Vertragsmodell dann aber mehr telefonieren, als anhand der Berechnung ermittelt worden ist, so wird diese Vertragsart eine kostspielige Lösung wegen der hohen Gesprächsgebühren.
Eine andere Variante, die aber nichts mit dem Vertrag ohne Grundgebühr zu tun hat, ist der Verzicht des Anbieters auf die Grundgebühr für einen bestimmten Zeitraum. In der Werbung werden diese Vertragsbestandteile fast gleich bezeichnet, man darf sie aber nicht durcheinander bringen. Bei Promotionaktionen, die der Verkaufsförderung dienen, findet man diese Angebote. Bei solchen Aktionen kann man, abhängig davon wie lange der Vertragsanbieter auf die Grundgebühr verzichtet, erhebliche Beträge sparen.
Auch wenn Sie eine Flatrate oder einen Prepaid-Tarif abschließen, gibt es keine gesonderte ausgewiesene Grundgebühr. Bei solchen Mobilfunkverträgen ist alles inklusive. Auch bei Prepaid-Tarifen gibt es nur die ausgewiesene Gesprächsgebühr, eine besondere Grundgebühr wird nicht ausgewiesen.