Anforderungen an einen Rürup-Vertrag

Die Beiträge zum Aufbau einer Basisrente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge und nur unter folgenden Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig:

Der Rürup-Vertrag darf nur die Zahlung einer monatlichen lebenslangen Leibrente vorsehen.

Die Rente aus diesem Vertrag darf nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen.

Die Ansprüche aus dem Rürup-Vertrag sind nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

Förderungsfähige Anlageformen

Die Rürup Rente oder auch Basisrenten werden in speziell für die geltenden Bestimmungen entwickelten Tarifen angeboten. Möglich sind folgende Versicherungen:

Die konventionelle Rentenversicherung

Die fondsgebundene Rentenversicherung

Die britischen Versicherungen (z.B. Standard Life, Clerical Medical)

Seit neuestem ist in der Ansparphase ein Rürup-Vertrag auch als Fondssparplan möglich, der dann vor Beginn der Rentenzahlung gewandelt werden muss (derzeit einziger Anbieter ist die DekaBank, allerdings werden im Laufe des Jahre 2008 weitere Anbieter folgen)

Für genauere Kalkulationen kann auch ein Wohngeldrechner hilfreich sein.