Da andere Vorsorgeformen, wie z.B. die früher übliche Kapitallebensversicherung, durch die Steuerreform nicht mehr steuerlich abzugsfähig sind, hat man neue Formen der Altersvorsorgeversicherung geschaffen, die allerdings bestimmte Kriterien aufweisen müssen,damit sie steuerlich abzugsfähig oder durch Zulagen förderungswürdig sind.

So entstand neben der „Riester-Rente”, die der zusätzlichen Altersvorsorge überwiegend der Arbeitnehmer dienen soll, auch eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge für, durch die Höhe des Einkommens, nicht mehr versicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler und andere Selbständige, die so genannte

Basisrente

Diese private Basisrente ist eine 2005 eingeführte staatlich subventionierte, zusätzliche Altersvorsorge, die auch als Basisrente bezeichnet wird.

In ihren Leistungskriterien sowie der steuerlichen Behandlung entspricht die Basisrente der gesetzlichen Rente, allerdings ist sie nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es, ähnlich wie bei der Riester-Rente, bei der Basisrente grundlegend kein Kapitalwahlrecht (nur maximal 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn), d.h. im „Rürup-Vertrag” muss eindeutig festgelegt sein, dass der angesparte Betrag nicht in einer Summe ausgezahlt wird, sondern lebenslang verrentet wird.

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