Ein Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Basisrente bietet die interessante Gelegenheit zu einem direkten Vergleich der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Angeboten privater Versicherungsunternehmen zur Basisrente.
Aufgrund weitgehend gleichartiger Leistungen und der steuerlichen Gleichbehandlung beider Vorsorgevarianten lässt sich ein Leistungsvergleich auf Basis der zu erwartenden Rentenhöhe durchführen, wenn man die verbleibenden Unterschiede beachtet:
Garantierte Rente:
In der gesetzlichen Rentenversicherung – die Summe der eingezahlten Beiträge, verteilt auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer von derzeit 18 Jahren (Enteignungsverbot).
Bei der Basisrente – die eingezahlten Beiträge abzüglich Gebühren (Provisionen, Verwaltungskosten etc.), verzinst mit einem Garantiezins von (derzeit) 2,25%, verteilt auf die erwartete Rentenbezugsdauer (hier aber geschlechtsbedingt: Frauen erhalten durch ihre höhere Lebenserwartung weniger Rente).
Rendite:
In der gesetzlichen Rentenversicherung – Lohn-/Gehaltsentwicklung der Beitragszahler.
Bei der Basisrente – Ertrag der Kapitalanlage (nach Gebühren).
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet als Standardleistungen eine Hinterbliebenen-versorgung und auch eine Versorgung bei Erwerbsunfähigkeit.
Diese Leistungen müsse bei der Basisrente gesondert versichert werden.