Die Vorteile der Basisrente
Sie liegen darin, dass der Sparer eine Altersvorsorge mit lebenslangen monatlichen Rentenzahlungen mit staatlicher Förderung (Steuervorteile über Sonderausgabenabzug) aufbauen kann. So hat auch der Rentner die Möglichkeit durch sein monatliches Einkommen einen Ratenkredit abzuzahlen.
Dabei bleibt das Kapital, das sich bereits in einem Rürup-Vertrag befindet, im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von aufzubrauchendem Vermögen anders als Tagesgeld unberücksichtigt, denn aufgrund der Regelungen zur Basisrente kann ein Versicherungsvertrag vor Rentenbeginn nicht aufgelöst werden. Aus diesem Grunde ist der Wert des Vertrages z.B. beim Arbeitslosengeld II nicht zu berücksichtigen. Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss und die Einzahlung vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II erfolgt ist.
Und es besteht außerdem ein Schutz vor Pfändung, damit das Kapital für die spätere Altersversorgung gesichert ist. Rürup-Verträge können aber nur in der Ansparphase nicht gepfändet werden, in der Rentenphase, also ab Beginn der Rentenzahlung, kann der über der Pfändungsgrenze liegende Teil gepfändet werden.
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