Für wen ist die Basisrente von Vorteil?

Die vorrangige Zielgruppe sind alle Selbstständigen oder Freiberufler und alle sonst nicht Rentenversicherungspflichtigen, wie z.B. Angestellte oder Beamte mit hohem Einkommen, mit einer relativ hohen Steuerbelastung.

Sie haben bei Neuabschlüssen keine andere Möglichkeit mehr, eine steuerbegünstigt Altersvorsorge aufzubauen und die Förderung der Riester-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge ist für sie nicht zu nutzen.

Beiträge zu einer klassischen Rentenversicherung (Lebensversicherung auf Rentenbasis, Erlebensversicherung oder Kapitallebensversicherung) sind seit 2005 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Als Ausnahme gilt, dass die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat und mindestens ein Versicherungsbeitrag ist vor dem 31. Dezember 2004 entrichtet worden.

Auch Angestellte und Beamte profitieren von der Basisrente. Durch den neu geschaffenen Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000,- Euro je Person und Jahr, kann auch ein Angestellter oder Beamter zusätzlich Vermögen für den Ruhestand aufbauen und gleichzeitig steuerliche Förderungen nutzen.

Wobei hier aber zu erwähnen ist, dass die Beiträge um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt werden (bei Beamten erfolgt fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung).

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