Zusatzversicherungen zur Basisrente

Zur Basisrente können auch Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, deren Beiträge wie die der Basisrente selbst ebenfalls steuerlich gefördert sind.

Vorgesehen sind folgende Zusatzversicherungen:

Hinterbliebenenrente: Eine Rente für den Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt seines Todes in gültiger Ehe lebt und deren Kinder (als Bedingung gilt ein Kindergeldanspruch). Diese Rente ist gut, dass man sich wichtige Dinge kaufen kann. Problematisch ist hierbei, dass bei einer Scheidung oder dem Wegfall des Kindergeldanspruchs eine Leistung aus der Zusatzversicherung nicht möglich ist. Die Absicherung von „eingetragenen Lebenspartnern” ist auch nicht möglich.

Berufsunfähigkeitsrente: Es kann eine Rente und/oder eine Beitragsübernahme durch das Versicherungsunternehmen bei eintretender Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit versichert werden. Der Beitrag für diese Zusatzversicherungen muss kleiner als der Beitrag für die Altersvorsorge sein, damit der Vertrag steuerlich gefördert wird.

Zum Beitrag für die Altersvorsorge zählt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch der Beitragsanteil für die Beitragsbefreiung (allerdings nicht für den Beitrag für die Rentenzahlung im Invaliditätsfall).

Die Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitsversicherung wird unter anderem von Finanzdienstleistern angeboten. Vorteil ist hierbei, dass sich größere Oberbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ergeben. Allerdings müssen über 50 % der Prämie auf die Basisrente entfallen. Damit verbleiben unter 50 % für zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung. Während bei der Kombi-Lösung die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich wie die Basisrente-Beiträge behandelt werden, kann eine einzelne Berufsunfähigkeitsversicherung zwar ebenfalls als Sonderausgabe abgesetzt werden, fällt aber unter die jährliche Obergrenze von 2.400 Euro bzw. 1.500 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Allerdings ergeben sich aus dieser Kombination auch einige Nachteile. So ist es beispielsweise oftmals nicht möglich, die Basisrente zu kündigen, ohne gleichzeitig auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zu verlieren. Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente gekoppelt, so muss die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall voll versteuert werden, anstatt wie bei einer nicht gekoppelten Berufsunfähigkeitsversicherung nur der Ertragsanteil!. Dies kann zu empfindlichen Steuermehrbelastungen im Leistungsfall führen. Zur Prüfung der Vor- und Nachteile sollte daher immer die persönliche Steuerlast in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Nicht nur zur Rente gibt es Zusatzversicherungen. Auch zur gesetzlichen Krankenversicherung kann man eine private Krankenversicherung abschließen.

AutoMaschinenParkett SonderangeboteKfz Versicherungsvergleich - BootsversicherungVermögensberatung im Erftkreis -